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Psychiatrie Recht
In der geschlossenen Abteilung
ML Mona Lisa
Unter Zwang in die Psychiatrie
Ein Alptraum für die Betroffenen
von Rainer Fromm
Sendung vom 23.01.2011
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Doch manche Einweisung ist übereilt, für die Betroffenen ein Alptraum. Wie sie die geschlossene Psychiatrie erlebten und wie schwer der Weg wieder heraus war, darüber berichten zwei Frauen bei ML Mona Lisa.
Als Beatrice Altfeld, eine Designerin, im März 2010 in ihrer Wohnung einen Nervenzusammenbruch erleidet, rufen Nachbarn die Polizei und einen Krankenwagen. In Handschellen wird sie abgeführt. Für die 45-Jährige beginnt ein Alptraum: "Es ist die Hölle. Man steckt praktisch in einer körperlichen Zwangsjacke, man kann nicht schlucken, kann sich kaum bewegen, wie ein Roboter, man muss sich darauf konzentrieren, ohne kleckern zu essen. Man kann kaum einen klaren Gedanken fassen."
Beatrice Altfeld
"Persönlichkeit zerbricht"
Jahr für Jahr werden in Deutschland über 200.000 Menschen gegen ihren Willen in eine Psychiatrie eingewiesen. Das sind doppelt so viele wie noch vor 15 Jahren. Mit dieser Maßnahme soll laut Gesetz eine Gefährdung der Allgemeinheit oder des Patienten selbst ausgeschlossen werden. Auch Beatrice Altfeld hat eine Zwangseinweisung erlebt. Alles begann mit einer persönlichen Krise: Sie fühlte sich seit Jahren von einer Bekannten verfolgt, soll nach Diagnose der Klinikärzte unter einer Psychose gelitten haben.
In großer Verzweiflung wirft sie Tassen an die Wand ihrer Wohnung, beginnt laut zu weinen. Als sie den herbei gerufenen Sanitätern nicht ins Krankenhaus folgen will, wird sie ruhig gestellt, später gefesselt. "Da zerbricht die ganze menschliche Persönlichkeit, es bricht völligst den Widerstandswillen einer Person. Ich war an Händen und Füßen fixiert."
Menschliches Miteinander
Beatrice Altfeld wird in die Oberhavel Kliniken in Hennigsdorf bei Berlin eingeliefert. Was geschah damals? ML fragt nach bei der Chefärztin der Psychiatrie des Hauses, Dr. Maria Jockers-Scherübel. Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht kann sie sich nicht zu dem konkreten Einzelfall äußern, doch ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen in ihrer Einrichtung weist sie zurück: "Wir sind hier nicht im Wilden Westen sondern es gelten hier ganz normale Regeln. Wir sind ein Akutkrankenhaus und ausschließlich akut kranke Patienten werden hier behandelt. Wir sind hier kein Gesundenhaus, und es geht immer nach Recht und Gesetz zu. Wenn jemand akut erkrankt ist, dann bekommt er oder sie eine Behandlung, so wie es sich gehört - und das nach den Regeln des menschlichen und menschenfreundlichen Miteinanders."
Sicher ist: Die Oberhavel Kliniken genießen einen guten Ruf, unter anderem wegen der professionellen Behandlungsmethoden. Auf dem Programm steht unter anderem Ergotherapie. Das gibt den Patienten Selbstbewusstsein und Entspannung. Eine Patientin berichtet: "Das ist alles auf freiwilliger Basis und die Therapeuten begleiten einen super, soweit wie es geht, und ich kann mich nur lobend äußern." Patienten wie Beatrice Altfeld haben ihren Aufenthalt ganz anderes erlebt Sie empfand ihren Aufenthalt in Hennigsdorf als traumatisierend, habe Druck und Gewalt über sich ergehen lassen müssen: "Es war eine schlimme Zeit. Das ist wie Knast, schlimmer als Knast. Man ist praktisch der Willkür der Pflegekräfte ausgesetzt, der Ärzte."
Eva-Maria Tepperberg
Eine Zeit der Gewalt
Die promovierte Kunstwissenschaftlerin Eva-Maria Tepperberg ist 73 und leidet unter manischer Depression. Immer wieder wird sie in unterschiedliche Kliniken eingeliefert und bekommt einen gerichtlichen Betreuer. Heute lebt sie in Südfrankreich. Die Zeit in der Psychiatrie empfand sie als eine Zeit der Gewalt: "Man hat mich vor allen Dingen fixiert, fixiert heißt, dass man mit Händen und Füßen gefesselt ist, Bauchgurt und so weiter, und da liegt man dann."
Seit 2007 war Eva-Maria Tepperberg in unterschiedlichen geschlossenen Kliniken untergebracht, isoliert und soll sogar an ihr Bett geschnallt worden sein. Wir wollen es genauer wissen, veranlassen, dass die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Doch auf unsere schriftlichen Anfragen bekommen wir keine Antwort.
Infobox
Das Betreuungsrecht ist Bundesrecht und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Maßgebend sind hier die §§1896 ff BGB. Im §1896 heißt es: "Wenn ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer." Die Betreuung kann auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt werden, also z.B. ärztliche Behandlung, Finanzen oder ähnliches. Die Unterbringung hingegen wird in Deutschland durch die jeweiligen Landesunterbringungsgesetze geregelt, das jeweilige "Gesetz über psychisch Kranke PsychKG".
Externe Links
"Willkür gegenüber einer Kranken"
Es ist eine Gratwanderung zwischen einer Therapie, die helfen soll und Maßnahmen, die ungerechtfertigt sein können, wie es Eva-Maria Tepperberg erlebt hat: "Es ging auf und ab. Ich war schwerst depressiv, dann wurden die Antidepressiva abgesetzt, es ging also wirklich auf und ab, und die Zwangsmaßnahmen waren so furchtbar. Dieses permanente Fixiertwerden wegen Lappalien, man kann niemanden beschreiben, wie es ist." Eva-Maria Tepperberg hat aus der Klinik heraus einen Rechtsanwalt beauftragt. Sie klagte gegen ihre gerichtlich angeordnete Betreuung und bekam Recht. Sie konnte als freier Mensch die Klinik verlassen.
Der Zwang und die Gewalt all die Jahre sind für ihren Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker Willkür gegenüber einer psychisch Kranken: "Frau Tepperberg hat sicherlich niemanden gefährdet. Sie hat weder Dritte irgendwie gefährdet, was im Betreuungsrecht auch irrelevant wäre, noch sich selbst gefährdet im Maße, dass gerechtfertigt hätte in der Art weitreichende Grundrechtseingriffe vorzunehmen."
Die Ängste bleiben
Es sind Erfahrungen wie die von Beatrice Altfeld und Eva-Maria Tepperberg, die die Psychiatrie noch heute mit Angst behaften, trotz unzweifelhafter Verdienste bei der Therapie. Auch Beatrice Altfeld musste ihre Freiheit juristisch erkämpfen. Ihr Urteil lässt keine Zweifel offen: Eine Grundlage für eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie existiert heute nicht. Eine entsprechende Gefahr gehe von ihr nicht aus. "Ich finde es haarsträubend, was überhaupt möglich ist und war. Ich dachte vorher immer, wir leben in einem Rechtsstaat und das denke ich überhaupt nicht mehr, in keinster Weise", sagt sie heute. Knapp ein Jahr ist alles her, heute ist Beatrice Altfeld ein freier Mensch. Die Ängste vor Zwangspsychiatrisierung und damit einem fremdbestimmten Leben bleiben.
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