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Sicherheit

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Für Sicherheit sorgen.

Ein wesentlicher Aspekt des Lebens ist, für Sicherheit sorgen. Eines der grundlegendsten Bedürfnisse des Menschen. Ausschließlich die physiologischen Bedürfnisse wie Hunger oder Schlaf haben vor dem Bedürfnis Sicherheit Vorrang. Sicherheit ist keine feststehende Größe, sondern kann eher als ein Gefühl beschrieben werden, und ist somit subjektiv und betrifft unmittelbar die Umgebung.

Bedürdnispyramide nach Maslow

Beinhaltet die Aspekte:


  • Schutz vor Gefahr
  • Vor- und Nachsorge
  • Prophylaxen

Es gilt den Menschen vor Verletzungen und Einschränkungen zu schützen, ihm Geborgenheit und Erhaltung der Selbstständigkeit zu Vermitteln. Es geht darum gemeinsam zu überlegen, welche Einrichtungen, Hilfsmittel oder Orientierungshilfen usw. dienlich sein könnten. Gefährdung soll Erkennbar und bestehende oder mögliche Ängste gelindert werden.


1. Allgemeine Umgangsregeln

Der Betroffene soll nach Möglichkeit immer gleich beim Eintritt auf der Notfallstation in einem ruhigen Raum oder in ungestörter Atmosphäre untergebracht werden. Sanfte oder nicht grelle Beleuchtung kann zur Beruhigung des Betroffenen beitragen.

Jeder, der Kontakt mit dem Betroffenen aufnimmt, stellt sich mit Namen und Funktion vor und spricht den Patienten immer mit seinem Familiennamen an. Am besten wäre die Betreuung des Patienten durch die immer gleiche Person.

Fürsorgliche Massnahmen tragen zu Vertrauen bei und können den Betroffenen zum Gespräch ermutigen. Das Gespräch mit dem Betroffenen sollte man deshalb mit allgemeinen Fragen und nicht mit medizinischen Details beginnen.Beispielsweise:


  • Wie geht es Ihnen?
  • Wie fühlen sie sich?
  • Möchten sie, dass ich jemanden benachrichtige?
  • Können wir miteinander sprechen?
  • Möchten sie vor unserem Gespräch etwas essen oder trinken?
  • Müssen sie auf die Toilette?


Dem Betroffenen mit Empathie aber auch respektvoller Distanz begegnen. Sich Zeitnehmen, auch in Stresssituationen, da der Schizophrenie Betroffene äusserst empfindlich sein kann und nicht bereit ist, ungeduldigem oder gereiztem Personaletwas zu erzählen.

Fragen, die der Betroffene mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann,sind wenig hilfreich, um ihn in ein Gespräch zu verwickeln, ausser der Patient ist ohne hin logorrhoisch.

Trotz scheinbar witziger oder unangemessener Bemerkungen seitens des Betroffenen soll man ihn ernst nehmen und ihm zuhören ohne zu lachen.

Bei ängstlichen oder aggressiven Betroffenen, oder bei Betroffenen, die beibestimmten Themen keine Sprechbereitschaft zeigen, soll das Gespräch nicht forciert werden.

2. Spezifische Umgangsregeln
Falls anhand der Symptome auf spezifische Leiden des Betroffenen geschlossen werden kann, dann verbessern folgende Umgangsregeln die Betreuung.

Der Betroffene mit Denkstörungen
Dem Betroffenen kann geholfen werden seine Gedanken zu ordnen, indem man ihm kurze und direkte Fragen stellt.

Der halluzinierende oder wahnhafte Betroffene
Der Betroffene soll weder korrigiert werden, noch soll seine Aussage angezweifeltwerden, denn was er erlebt, ist für ihn real. Man soll versuchen, das Wahnerleben zuverstehen, es aber keinesfalls zu verstärken, beispielsweise durch vortäuschende Fragen. Wichtig zur Relativierung der Halluzination oder des Wahnerlebens ist die Vermittlung der eigenen Sichtweise, z.B „Ich verstehe ihre Angst, aber ich glaube nicht, dass die Welt gleich untergeht“.

Der in sich gekehrte Betroffene
Wenn der Betroffene nicht auf Fragen eingeht, sollte mit sämtlichen zur Verfügungstehenden Ressourcen versucht werden, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Beispielsweise, „Ich sehe, dass sie ein T-Shirt mit den Beatles tragen. Gefällt ihnen ihre Musik? Welches ist ihr Lieblingslied?“.
Wenn der Betroffene keine Auskünfte über seine vorangegangenen Spitalaufenthalteoder Therapien geben kann oder will, dann könnte man versuchen, diese Information von seinen Angehörigen oder seinem Hausarzt zu bekommen. Der Betroffene sollte aber darüber informiert werden und seine Einwilligung geben, es sei denn, er ist selbst- oder fremdgefährdet.

Der paranoide Betroffene
Es ist sehr schwierig, mit einem solchen Betroffenen ein Gespräch zu führen und ihn zu untersuchen, da er oft sehr misstrauisch und verschlossen ist.
Fühlt man sich bedroht, sollte man dies den Betroffenen nicht spüren lassen, da er durch dieses Unbehagen in einen Spannungszustand gerät, der sich in Tätlichkeiten entladen kann. Der Betroffene soll besser klar und von Anfang an auf sein bedrohliches Verhalten aufmerksam gemacht werden:
„'Die Art und Weise, in der Sie mich ansehen, ist mir unheimlich, als wenn Sie kurz davor wären, um sich zu schlagen. Ich kann mich nicht so auf sie einstellen, wie ich es gerne möchte, wenn ich diese Spannung bei Ihnen verspüre.'“ (Dubin und Weiss 1993, S.114)
In der Regel entspannt sich der Betroffene durch zuversichtliche und empathische Gesprächsführung.
Sollte der Betroffene wegen seiner Ansicht nach falscher Behandlung zornig werden, darf man ihn unterbrechen und fragen, was man falsch mache und wie man ihm statt dessen helfen könne.
Das Gespräch oder die Untersuchung darf den Umständen entsprechend nicht forciert werden. Ein taktvoller, zurückhaltender und niemals abwertender oderarroganter Umgang ist bei diesem Betroffenen besonderes wichtig.

Der katatone Betroffene
Der Betroffene mit katatonem Stupor ist bewegungslos und oft mutistisch. Meist lässtsich dieser Zustand nur medikamentös für eine kurze Zeit aufheben.
Der Betroffene mit katatonem Erregungszustand ist hingegen motorisch unruhig, irritabel und kann auch aggressiv werden.
Dem Betroffenen von Anfang an nie alleine begegnen, Abstand halten, auf einenFluchtweg achten, Grenzen setzen, und notfalls auf Konsequenzen, beispielsweisedie Fixation, aufmerksam machen.
Zum Wohle des Betroffenen sollte dessen Erregtheit so früh wie möglich mit Medikamenten zu dämpfen versucht werden. Dabei soll der Betroffene in die Entscheidung einbezogen werden, um eine Zwangsmedikation möglichst zuvermeiden. Der Betroffene sollte ausserdem niemals ausgetrickst werden.
Dem Betroffenen soll jeder Schritt ruhig und sachlich erklärt werden, auch wenn dieser unter Fixation und Zwang erfolgt. Der Betroffene muss immer ernst genommen und mit Würde und Respekt behandelt werden. Beschimpfungen durch den Betroffenen sollten nicht argumentiert, sondern geduldig ertragen werden und den Betroffenen soll man weiterhin sprechen lassen.

AK


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