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Wirtschaft
Regierung legt Hartz-IV-Regelsätze im Detail fest
Was braucht ein Mensch zum Leben? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Um die Hartz-IV-Sätze nachvollziehbar zu machen, hat die Regierung genau festgelegt, welche Ausgaben künftig zum Existenzminimum gehören. Schnittblumen und Tiere fallen raus.
Das Arbeitsministerium hat in seinem Gesetzentwurf zu den neuen Hartz-IV-Sätzen im Detail dargelegt, welche Ausgaben es zum Grundbedarf rechnet. Das Ministerium bezieht sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2008. Der Regelsatz wurde anhand der Ausgaben berechnet, die das untere Einkommens-Fünftel der 60.000 befragten Haushalte umfasst, wobei Empfänger von Sozialleistungen herausgerechnet wurden.
Internet ja, Schnittblumen nein
Die Regierung will mit der Neuregelung auch nachweisen, dass sie dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen ist. Im Februar hatte Karlsruhe die Regelsätze als willkürlich verworfen und verlangt, den Bedarf von Kindern und Erwachsenen gesondert und nachvollziehbar zu ermitteln. Die Regierung hat nun festgelegt, welche Ausgaben nicht zum Existenzminimum gehören. Nicht dazu zählen demnach zum Beispiel Blumen, Tiere, der eigene Garten, Benzin, Bier oder Zigaretten.
Neu hinzugerechnet zum Existenzminimum für Erwachsene werden Kosten für das Internet und die Praxisgebühr. Im geplanten Regelsatz von 364 Euro sind aber nicht die tatsächlichen Kosten berücksichtigt, sondern die durchschnittlichen Kosten aller Geringverdienerhaushalte. Für die Praxisgebühr sind 2,64 Euro im Monat im Regelsatz enthalten, für das Internet 2,28 Euro. Dass davon kein Internetanschluss zu finanzieren ist, weiß auch die Regierung. Für einen Geringverdienerhaushalt, der das Internet nutzt, hat das Statistische Bundesamt monatliche Ausgaben von gut 14 Euro ermittelt. Da aber die wenigsten im Internet surfen, ergeben sich im Durchschnitt aller Geringverdienerhaushalte 2,28 Euro. Auch 1,61 Euro für "außerschulischen Unterricht und Hobbykurse" sind künftig berücksichtigt.
Kein Bier, dafür 2,99 Euro für Wasser
Nicht zum Existenzminimum gehören neuerdings Alkohol und Zigaretten. Sie waren zuletzt noch mit etwa 14 Euro im Regelsatz berücksichtigt worden. Um den Flüssigkeitsverlust zu ersetzen, der nach Einschätzung der Ministerialbeamten durch den Verzicht auf etwa zwölf Liter Bier entsteht, werden aber 2,99 Euro im Monat für Mineralwasser im Regelsatz hinzugerechnet.
Das Geld für Futter für Haustiere, Schnittblumen und Zimmerpflanzen oder den Lotto-Einsatz müssen Hartz-IV-Empfänger an anderer Stelle einsparen - diese Ausgaben zählen ebenso wenig zum Existenzminimum wie Kosten einer chemischen Reinigung. Auch Ausgaben für Garten, Camping und Pauschalreisen gehören nicht dazu. Rundfunk- und TV-Gebühren werden auch nicht mitgezählt - denn von deren Zahlung sind Hartz-IV-Bezieher generell befreit.
Ein Auto dürfen Hartz-IV-Bezieher zwar besitzen - für Benzin oder Diesel ist jedoch kein Cent vorgesehen. Wenn sie einen Pkw "für die Erwerbsarbeit benötigen, können diese Kosten als Werbungskosten vom anzurechnenden Einkommen" abgezogen werden, heißt es im Gesetzentwurf. Ansonsten werde "bei hilfebedürftigen Personen von der Nutzung von Fahrrädern (...) sowie der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (...) ausgegangen". Dafür werden monatlich 22,78 Euro veranschlagt.
59 Cent für Uhren
Auch für Urlaube, Restaurantbesuche und Schmuck ist kein Geld vorgesehen. "Bei Besuchen von Verwandten wird von privaten und kostenlosen Übernachtungsmöglichkeiten ausgegangen", heißt es in der Gesetzesbegründung. Da Cafés oder Imbissbuden nicht zum Existenzminimum zählen, steigt der häusliche Verpflegungsbedarf um 7,16 Euro im Monat. Von den durchschnittlich 1,81 Euro, die ein Geringverdienerhaushalt im Monat für Schmuck und Uhren ausgibt, werden nur 59 Cent für Armbanduhren, Wecker und Batteriewechsel zum Existenzminimum gezählt - Küchenuhren bleiben außen vor.
Die von der Regierung geplante Anhebung der Hartz-IV-Sätze um fünf Euro auf 364 Euro im Monat fällt auf den ersten Blick karg aus. Aber bei derzeit etwa 4,7 Millionen erwachsenen Hilfeempfängern schlägt jeder Euro mehr im Bundeshaushalt mit etwa 60 Millionen Euro jährlich zu Buche.
Quelle: www.heute.de, mit Material von reuters und epd
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