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Drei von zehn Tätern kommen nie mehr raus

Psychiatrie Recht

Von Harald Berlinghof

Heidelberg. "Wir haben einfach Angst gehabt", sagt Martin Supp aus dem schwäbischen Weinsberg. Auch wenn Weinsberg allgemein vor allem wegen seines stau-gefürchteten Autobahnkreuzes bekannt ist, so gibt es dort auch eine Psychiatrische Klinik, in der gefährliche Straftäter verwahrt und behandelt werden. Und die sollte erweitert werden. "1800 Meter von unseren Häusern entfernt", betont Supp und schildert, wie die Anwohner reagiert haben: Mit Demonstrationen, Petitionen und mit öffentlichem Druck. Man habe es geschafft, mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen, und bewirkt, dass die eigenen Ängste ernst genommen wurden. Gleichzeitig – das ist die andere positive Seite der Medaille – sei das Verständnis für die Arbeit, die in der Klinik geleistet wird, gewachsen. Sauer ist

man heute nur noch auf die Politik, die "in solchen Fällen ein Stück weit gekniffen hatte, was die Information angeht", so Supp. Denn für ihn gilt: "Gefahr erkannt – Gefahr gebannt".

Vom Arbeitskreis "Forensische Psychiatrie Transparent" wurde jetzt bei einer Tagung in Heidelberg das Thema der Forensik kritisch beleuchtet. Bei der Forensik handelt es sich um die psychiatrische Behandlung psychisch kranker Straftäter in einer geschlossenen Einrichtung wie zum Beispiel dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch. Geprägt wird das Bild in der Öffentlichkeit vom kranken und gefährlichen Sexualstraftäter. Doch deren Anteil an denen, die im so genannten Maßregelvollzug einsitzen, beträgt nur 28 Prozent in Rheinland-Pfalz und gar nur zwölf in Baden-Württemberg. Mit Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Brandstiftungen, Raub, Erpressung oder Drogenhandel sind bei jenen, die als psychisch krank eingestuft werden, praktisch alle schweren Straftaten in der Statistik verzeichnet.

Wer einmal im Maßregelvollzug einsitzt, bleibt in hessischen Anstalten durchschnittlich 51 Monate, im PZN sind es etwa 70 Monate, wie Christian Oberbauer, Leiter der Fachambulanz Forensische Psychiatrie in Wiesloch meint. Für ganz Deutschland habe sich die durchschnittliche Verweildauer in geschlossenen Anstalten deutlich erhöht, in Baden-Württemberg eher moderat.

Insgesamt hat sich der politische Druck auf Gutachter, Richter und Betreuer verstärkt, eher später denn früher in den betreuten, ambulanten Maßregelvollzug zu entlassen. "Das wird einigen Patienten nicht immer gerecht", betont Roland Freese, Arztlicher Direktor der Vitos forensisch-psychiatrischen Ambulanz Hessen. "Da wäre gelegentlich eine Überstellung in die ambulante Weiterführung der Behandlung therapeutisch vertretbar, ist aber gesellschaftspolitisch nicht opportun".

Wer einmal in der forensischen Psychiatrie einsitzt, hat schlechtere Chancen, wieder entlassen zu werden, als Gefängnisinsassen oder Patienten von zivilen Nervenheilanstalten. Die Einweisung ist zunächst einmal zeitlich nicht begrenzt. Jährlich muss ein Gericht auf der Basis eines Gutachtens darüber entscheiden, ob die Einweisung aufrecht erhalten wird.

Mike B. zum Beispiel war 30 Jahre alt, als er eine Bank überfallen und den Kassierer bedroht hat. Er sitzt mit der Diagnose "paranoide Schizophrenie" in Wiesloch ein. Über Fälle wie B.’s hat Daniela Kölsch, Vorsitzende Richterin am Landgericht Heidelberg, immer wieder zu entscheiden. Sie muss die Schwere der begangenen Tat, die Schwere der potenziell zu erwartenden Taten und den Grad der Gefahr, die von dem Täter für die Allgemeinheit ausgeht, abwägen gegen die Bedeutung des "Freiheitsrechtes" des zwangsweise Untergebrachten. Nach sechs Jahren PZN wurde Mike B. von ihr auf Bewährung in einen offenen Maßregelvollzug mit Heimunterbringung gegeben. Die Bewährung mit Bewährungshelfer, weiterer medikamentöser Behandlung und Kontrolle durch Ärzte des PZN dauert fünf Jahre.

Danach kann B. bei positivem Verlauf ein neues Leben in Freiheit beginnen. Das schaffen durchschnittlich sieben von zehn Eingewiesenen nach zehn bis elf Jahren. Drei von zehn kommen nie mehr raus.

Quelle: rnz.de
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