Magazin Denkausbruch


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


AOK Bundesverband rät Patienten davon ab, in der Apotheke Vorkasse zu leisten

Wirtschaft


BERLIN (cw). Der AOK Bundesverband rät gesetzlich Krankenversicherten davon ab, verordnete Medikamente in den Apotheken gegen Vorkasse zu beziehen. "Solche Vorkasse-Medikamente werden für den Patienten teuer", warnt Verbandssprecher Udo Barske.

Das am 1. Januar in Kraft tretende Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) enthält eine Regelung, derzufolge GKV-Patienten erstmals selbst bestimmen können, welches konkrete Arzneimittel-Produkt sie beziehen wollen - ungeachtet der Rabattverträge, die ihre Versicherung zu dem betreffenden Wirkstoff geschlossen hat ("Mehrkostenregelung"). Voraussetzung ist lediglich, dass der verordnende Arzt die Aut-idem-Substitution nicht ausgeschlossen hat.

Die Crux der Mehrkostenregelung: Der Patient muss das Medikament in der Apotheke zunächst vollständig selbst bezahlen und kann erst später die Rechnung bei seiner Kasse einreichen. Die jedoch darf nicht mehr rückvergüten, als sie auch im Sachleistungs-Normalfall zu zahlen hätte.

Laut AOK-BV seien deshalb sowohl die gesetzlich vorgesehenen Hersteller- und Handels-Abschläge abzuziehen, als auch die individuell zwischen Kasse und Hersteller ausgehandelten Rabatte und zusätzlich noch eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand, den die Kostenerstattung mit sich bringt.

Anhand des Schizophrenie-Wirkstoffes Risperidon rechnet der AOK-Verband vor, dass ein Patient, der "sein" Risperidon entgegen dem Rabattvertrag seiner Kasse haben möchte, lediglich 40 Prozent der Summe erstattet bekäme, die er in der Apotheke vorzustrecken hätte. Ob und wie sich Versicherte etwa den gesetzlich vorgesehenen Herstellerabschlag zurückholen können, ist völlig ungeklärt.

Es ist davon auszugehen, dass die Kassen den Versicherten in Sachen Mehrkostenregelung nichts schenken werden. Wenn der Patient genau das Produkt erhalten soll, das der Arzt ihm verordnet hat, ist es also nach wie vor einfacher, in begründeten Fällen das Aut-idem-Kreuz zu setzen und damit die Substitution auszuschließen.

aerztezeitung.de


Untermenü


Copyright 2011 A. Knoblauch / | info@denkausbruch.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü