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Praxis-Leitlinie
4. Pharmakologische und andere somatische Behandlungsverfahren
4.1 Pharmakotherapie: Allgemeines
(5) Good Clinical Practice.
Die Pharmakotherapie sollte in ein Gesamtbehandlungskonzept unter Einschluss allgemeiner und spezieller psychotherapeutischer, soziotherapeutischer und ergotherapeutischer Maßnahmen und psychiatrischer Behandlungspflege in Abhängigkeit von einer differentiellen Indikation eingebettet sein.
(6) Good Clinical Practice.
Zu Beginn einer Pharmakotherapie muss eine Aufklärung des Patienten über Wirkungen sowie Nebenwirkungen der Medikamente erfolgen und der Patient sollte in den therapeutischen Entscheidungsprozess miteinbezogen werden.
(7) Good Clinical Practice.
Bei Festlegung der Pharmakotherapie sollte diese auf das klinische Zielsyndrom abgestimmt werden. Dabei sollen auch folgende Faktoren Berücksichtigung finden:
Individuelles Risikoprofil
Antipsychotika. Vor Beginn einer antipsychotischen Pharmakotherapie sollte eine laborchemische Routineuntersuchung durchgeführt werden, falls diese nicht ohnehin im Rahmen des diagnostischen Prozesses bereits erfolgt ist. Die Laboruntersuchung (Blutentnahme) soll dazu dienen, individuelle Risiken der Pharmakotherapie abzuschätzen und muss obligat hierzu die Bestimmung der Leberenzyme, des Blutbildes, des Nüchternblutzuckers, der Blutfette und der Nierenretentionswerte enthalten.
Die kurzfristige Wirksamkeit antipsychotischer Medikation wird anhand der Verbesserung der Psychopathologie (Positiv-, Negativ-, affektive, kognitive und allgemeine Symptome) im Rahmen einer 6- bis 12-wöchigen Medikationsphase beurteilt. Die langfristige Wirksamkeit wird anhand der Rezidivraten (gelegentlich auch der stationären Wiederaufnahmeraten) sowie der Persistenz von Symptomen, der sozialen Funktionsfähigkeit oder der Lebensqualität beurteilt.
Art der Applikation und Dosierung
Individuelle Reaktionsmuster und unerwünschte Begleitwirkungen der Antipsychotika erfordern ein hinsichtlich Substanzwahl, Kombination, Begleitmedikation, Applikation und Dosierung differenziertes Vorgehen.
Die Dosierung der Antipsychotika ist grundsätzlich so niedrig wie möglich zu wählen. Hochdosierungen sind Standarddosierungen nicht überlegen. Eine optimale Dosierung ist dann anzunehmen, wenn eine gute Wirkung auf das gesamte Spektrum der psychotischen Symptome mit differenziellem Schwerpunkt in der jeweiligen Krankheitsphase bei geringen Nebenwirkungen erreicht wird.
Relative Kontraindikationen und Nebenwirkungen
Relative Kontraindikationen für den Einsatz von Antipsychotika sind – je nach Substanzgruppen mit unterschiedlicher Gewichtung – akute Intoxikationen durch zentral wirksame Substanzen, Engwinkelglaukom, Pylorusstenose, Prostatahypertrophie, kardiale Vorschädigung, Leber- und Nierenvorschädigungen, Leukopenie, prolaktinabhängige Tumoren, schwere Hypotonie, hirnorganische Erkrankungen, Epilepsie, Schädigung des extrapyramidal-motorischen Systems, anamnestisch malignes neuroleptisches Syndrom. In jedem Fall muss bei der Substanzwahl eine Nutzen-Risiko-Abwägung unter Berücksichtigung des substanzspezifischen Nebenwirkungsprofils erfolgen.
Benzodiazepine. Benzodiazepine werden häufig adjuvant zur antipsychotischen Therapie verwendet. Als Monotherapie haben sie im Vergleich zu Antipsychotika geringere antipsychotische Wirksamkeit, können jedoch neben Angst und Agitiertheit auch Positivsymptome günstig beeinflussen. In der Regel kommen Benzodiazepine zeitlich limitiert adjuvant zur neuroleptischen Pharmakotherapie zur Anwendung. Besondere Anwendungsbereiche sind neben psychotisch-agitierter und ängstlicher Symptomatik katatone Symptome, Akathisie und belastende Schlafstörungen bei der Schizophrenie. Häufig verwendete Benzodiazepine sind Lorazepam, Diazepam und Clonazepam. Nebenwirkungen sind Sedierung, Ataxie, kognitive Beeinträchtigung und eine paradoxe Enthemmung bei einigen Patienten. Benzodiazepine haben, insbesondere bei längerer Gabe, ein Abhängigkeitspotenzial.
Antikonvulsiva und Lithium. Lithium und Antikonvulsiva wie Carbamazepin, Valproinsäure und Lamotrigin werden lediglich adjuvant zur antipsychotischen Medikation gegeben. Sie sind insbesondere für bestimmte Subgruppen für Patienten indiziert. Für Lithium gibt es, neben den positiven Effekten auf affektive Symptome, Hinweise, dass adjuvant zur antipsychotischen Therapie bei Behandlungsresistenz eine Wirkung zu erzielen ist, die Studienergebnisse sind jedoch nicht konsistent.
Antidepressiva. Antidepressiva verschiedener Klassen wie selektive Serotonin- Wiederaufnahmehemmer (SSRI) oder trizyklische Antidepressiva werden zur Behandlung depressiver Symptome bei der Schizophrenie verwendet. Sie werden adjuvant zur antipsychotischen Therapie verwendet und können auch bei residualen Negativsymptomen, Zwangs- und Angstsymptomen wirksam sein.
Quelle: www.uni-duesseldorf.de
Verfahren zur Konsensbildung:
Methodik:
Angaben zur Methodik und zur Konsensusfindung sind im Methodikteil der gedruckten Langfassung zu finden.
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
Koordination:
Leitlinienprojektgruppe
Profs Gaebel W und Falkai P
Drs Wobrock T und Weinmann D
Kontaktadresse (Leitliniensekretariat):
Prof. Dr. Peter Falkai
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Göttingen
Von-Siebold-Str.5
37075 Göttingen
E-mail: Peter.Falkai@medizin.uni-goettingen.de
Erstellungsdatum:
10/1998
Letzte Überarbeitung:
11/2005
Nächste Überprüfung geplant:
11/2008, verlängert bis 11/2010