Magazin Denkausbruch


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Praxis-Leitlinie

7.2 Therapie bei Erregungszuständen

Die Einschätzung von Aggressivität und Gewalttätigkeit gehört zu den Kernkompetenzen psychiatrischer Tätigkeit. Vergleichbar gute Gewaltprädiktoren sind die kriminologische Anamnese, jüngeres Alter, eine hohe Anzahl an Voraufenthalten in psychiatrischen Kliniken ein komorbider Substanzmissbrauch und eine antisoziale Persönlichkeitsstörung.
Für die stationäre Behandlung sind klinische Faktoren von größerer Bedeutung. Hier erwies sich eine ausgeprägte Positivsymptomatik als bester Gewaltprädiktor, insbesondere Denkstörungen und Feindseligkeit. Eine große Bedeutung haben in der stationären Therapie auch die Atmosphäre der Einrichtung, die Personalausstattung und -qualifikation und organisatorische Abläufe.

Vorgehen bei gewalttätigem Verhalten

(115) Good Clinical Practice.
Die Reaktion auf gewalttätiges Verhalten sollte zunächst in der Strukturierung der Umgebung, einer Reizabschirmung und verbaler Beruhigung bei sicherem Auftreten der Therapeuten bestehen. Ziel der Behandlung sollte eine Beruhigung des Patienten sein, durch die eine Partizipation am weiteren Behandlungsprozess weitestgehend ermöglicht wird.

Maßnahmen wie Isolierung oder Fixierung sollten lediglich nach Scheitern aller anderen Deeskalationsversuche angewendet werden. Die rasche medikamentöse Sedierung zur Verhaltenskontrolle kann notwendig sein, sollte jedoch unter Wahrung alle rechtlicher Vorgaben und enger Überwachung nur bei entsprechender Indikation oder erst dann erfolgen, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Medikation bei Fremdaggressivität

(116) Good Clinical Practice.
Eine orale Gabe von Medikamenten bei Erregungszuständen ist, wenn möglich, einer parenteralen Gabe vorzuziehen. Die geringste wirksame Dosis sollte verabreicht und, falls notwendig, schrittweise höher dosiert werden.
Wenn eine rasche medikamentöse sedierende Therapie angewendet wird, sollte der Arzt und das beteiligte Personal über die Risiken der Medikamente, insbesondere bei schneller Benzodiazepin- und Antipsychotikagabe, Bescheid wissen und Reanimationstechniken beherrschen. Insbesondere ist die Gefahr des Bewusstseinsverlustes, der Übersedierung, eines ungünstigen Einflusses auf die therapeutische Beziehung und die Kumulation psychotroper Wirkungen durch Kombination mit anderen Medikamenten zu berücksichtigen. Außerdem sollten Notfallinstrumente und -medikamente unter Einschluss des Benzodiazepinantagonisten Flumazenil vor Ort verfügbar sein.
Alle Berufsgruppen, die an der Behandlung agitierter Menschen mit Schizophrenie beteiligt sind, sollten in therapeutischen Beruhigungs- und Deeskalationstechniken geschult sein, die Drogen- und Alkoholvorgeschichte und somatische Erkrankungen und Störungen in der Akuttherapie berücksichtigen und regelmäßig in Reanimationstechniken unterwiesen werden.

Medikamentöse Therapie bei psychomotorischer Erregung

(117) Empfehlungsstärke B.
Bei vergleichbarer Wirksamkeit von Lorazepam und konventionellen Antipsychotika in der Akutbehandlung von Aggression und psychomotorischer Erregung sollte bei Patienten, für die eine Entscheidung für eine definitive medikamentöse oder nicht-medikamentöse Strategie oder für die Art der antipsychotischen Behandlung noch nicht gefallen ist, aufgrund des günstigeren Nebenwirkungsprofils zunächst eine Behandlung mit Lorazepam erfolgen.

(118) Empfehlungsstärke C.
Die Gabe von Diazepam oder von anderen langwirksamen Benzodiazepinen oder von niederpotenten konventionellen Antipsychotika ohne Vorliegen besonderer Gründe gegen Benzodiazepine wird zur Behandlung von Erregungszuständen aufgrund des ungünstigen Nebenwirkungsspektrums nicht empfohlen.

(119) Empfehlungsstärke A.
Bei Patienten, deren aggressives Verhalten eindeutig auf psychotische Symptome zurückzuführen ist, ist eine Kombinationsbehandlung von Lorazepam mit einem Antipsychotikum zu empfehlen.

Fixierung und Isolierung

(120) Empfehlungsstärke C.
Maßnahmen wie Fixierung und Isolierung sollten nur im Notfall ausnahmsweise ergriffen werden, sind zu dokumentieren und dem Betroffenen zu erklären. Der Betroffene sollte in jedem Fall die Möglichkeit zur Äußerung seiner Meinung und Diskussion seiner Erfahrungen haben.


Quelle: www.uni-duesseldorf.de

Verfahren zur Konsensbildung:

Methodik:
Angaben zur Methodik und zur Konsensusfindung sind im Methodikteil der gedruckten Langfassung zu finden.

Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

Koordination:
Leitlinienprojektgruppe
Profs Gaebel W und Falkai P
Drs Wobrock T und Weinmann D

Kontaktadresse (Leitliniensekretariat):
Prof. Dr. Peter Falkai
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Göttingen
Von-Siebold-Str.5
37075 Göttingen
E-mail: Peter.Falkai@medizin.uni-goettingen.de

Erstellungsdatum:
10/1998
Letzte Überarbeitung:
11/2005
Nächste Überprüfung geplant:

11/2008, verlängert bis 11/2010


Copyright A. Knoblauch / | info@denkausbruch.de

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