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Praxis-Leitlinie
6.3 Facharztzentrierte ambulante Behandlung und Überweisungskriterien zum Facharzt
Überweisung bei Prodromalsymptomen
(92) Good Clinical Practice.
Die Erkrankung Schizophrenie beginnt in drei Viertel der Fälle mit einer mehrjährigen Prodromalphase vor Auftreten des ersten psychotischen Symptoms. In diesem Frühstadium der Krankheit werden die Betroffenen oft zuerst vom Hausarzt gesehen. Zu den Prodromalsymptomen zählen: Depression, Angst, zunehmende Negativsymptomatik und funktionelle Beeinträchtigung begleitet von sozialen Dysfunktionen.
Soweit Prodromalsymptome krankheitswertiges Ausmaß und Progredienz zeigen, sollte die Überweisung zur weiteren Abklärung von Diagnose und Psychoserisiko an einen kompetenten psychiatrischen Dienst (Facharzt, psychiatrische Ambulanz, Früherkennungszentrum) erfolgen.
Fachärztliche psychiatrische Behandlung bei psychotischen Symptomen
(93) Good Clinical Practice.
Geht die Prodromalsymptomatik in die beginnende psychotische Episode über, was sich in abgeschwächten psychotischen Symptomen, etwa Beeinträchtigungserleben, überwertigen Ideen und Wahn, aber auch durch akute Formen der Psychoseentwicklung zeigen kann, ist die Überweisung an einen kompetenten psychiatrischen Dienst (Facharzt, psychiatrische Ambulanz, Früherkennungszentrum) dringend. Bei einer voll entwickelten psychotischen Symptomatik ist eine sofortige Überweisung erforderlich.
Gesamtbehandlungsplan
(94) Good Clinical Practice.
Bei eindeutiger Diagnose einer Schizophrenie in Form einer voll entwickelten Psychose ist regelmäßig fachärztlich psychiatrische Behandlung, bei entsprechender Schwere der Krankheit oder Risiken der Selbst- und Fremdgefährdung eine stationäre psychiatrische Behandlung notwendig.
Die Erarbeitung eines Gesamtbehandlungsplans, der die medizinische und psychiatrische Intervention einschließlich Medikation, psychotherapeutischer und soziotherapeutischer Maßnahmen umfasst, und für Krisenintervention bei drohenden Rückfällen Vorsorge trifft, ist erforderlich. Im Rahmen dieses Plans sind die Kontakte zu Angehörigen und gesetzlichen Betreuern zu berücksichtigen und für die Rehabilitation des Kranken Vorkehrungen zu treffen.
Kriterien der Überweisung in stationäre Behandlung
(95) Good Clinical Practice.
Eine ambulante wohnortnahe Behandlung ist einer stationären Behandlung vorzuziehen. Wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreichend erscheint, sollten für die Überweisung in eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Quelle: www.uni-duesseldorf.de
Verfahren zur Konsensbildung:
Methodik:
Angaben zur Methodik und zur Konsensusfindung sind im Methodikteil der gedruckten Langfassung zu finden.
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
Koordination:
Leitlinienprojektgruppe
Profs Gaebel W und Falkai P
Drs Wobrock T und Weinmann D
Kontaktadresse (Leitliniensekretariat):
Prof. Dr. Peter Falkai
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Göttingen
Von-Siebold-Str.5
37075 Göttingen
E-mail: Peter.Falkai@medizin.uni-goettingen.de
Erstellungsdatum:
10/1998
Letzte Überarbeitung:
11/2005
Nächste Überprüfung geplant:
11/2008, verlängert bis 11/2010