Magazin Denkausbruch


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Praxis-Leitlinie

5.3 Kognitive Verhaltenstherapie

Ziele der kognitiven Verhaltenstherapie

Ziel der kognitiven Verhaltenstherapie bei der Schizophrenie sind:

  • das Ausmaß der psychotischen Positivsymptomatik (v. a. Wahn und Halluzinationen) zu reduzieren und die Flexibilität der Denkprozesse zu fördern
  • das Leiden an und die Behinderung durch psychotische Positivsymptome zu lindern, um eine bessere soziale Anpassung zu erreichen
  • emotionale Störungen wie Depression, Angst und Hoffnungslosigkeit zu reduzieren und dysfunktionale Schemata zu modifizieren
  • ein Verständnis von Psychose aufzubauen, das die aktive Teilnahme des Patienten darin fördert, sein Rückfallrisiko und seinen Grad an sozialen Behinderungen zu reduzieren.


Kognitive Verhaltenstherapie in praepsychotischen Prodromalstadien

(70) Empfehlungsstärke A.
Der Einsatz einer kognitiven Verhaltenstherapie bei Menschen in der präpsychotischen Prodromalphase mit einem hohen Übergangsrisiko in eine Schizophrenie ist zu empfehlen.


Kognitive Verhaltenstherapie zur Reduktion pesistierender Positiv-Symptomatik

(71) Empfehlungsstärke C.
Kognitive verhaltenstherapeutische Sitzungen sollten über einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten in mindestens 12 Sitzungen anhand eines anerkannten Manuals mit Fokus auf belastende Hauptsymptome durchgeführt werden.


Kognitive Verhaltenstherapie bei der Schizophreniehandlung sollte Folgendes beinhalten:

  • Die Intervention sollte beim Betroffenen eine Beziehung zwischen Gefühlen, Gedanken und Handlungen in Hinsicht auf die Zielsymptome herstellen.
  • Die Intervention sollte eine Korrektur von Wahrnehmungsstörungen, irrationalen Überzeugungen und vernunftwidrigen Vorstellungen und Voreingenommenheiten in Hinsicht auf die Zielsymptome anstreben.
  • Die Intervention sollte eine bewusste Beobachtung und Protokollierung der Gedanken, Gefühle oder des Verhaltens in Hinsicht auf die Zielsymptome und/oder die Förderung alternativer Bewältigungsstrategien in Hinsicht auf die Zielsymptome beinhalten.


(72) Empfehlungsstärke A.
Kognitive Verhaltenstherapie sollte bei medikamentös behandlungsresistenter Schizophrenie, insbesondere bei persistierenden psychotischen Symptomen, zur Anwendung kommen.


(73) Empfehlungsstärke B.
Kognitive Verhaltenstherapie kann auch zur Verbesserung der Einsicht in die Irrealität psychotische Erlebens (Halluzination, Wahn) und zur Verbesserung der Therapiecompliance eingesetzt werden.


Kognitive Verhaltenstherapie zur Rückfallverhütung

(74) Empfehlungsstärke A.
Kognitive Verhaltenstherapie sollte zur Reduktion des Rückfallrisikos zusätzlich zu einer adäquaten medikamentösen Therapie zur Anwendung kommen.


Quelle: www.uni-duesseldorf.de

Verfahren zur Konsensbildung:

Methodik:
Angaben zur Methodik und zur Konsensusfindung sind im Methodikteil der gedruckten Langfassung zu finden.

Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

Koordination:
Leitlinienprojektgruppe
Profs Gaebel W und Falkai P
Drs Wobrock T und Weinmann D

Kontaktadresse (Leitliniensekretariat):
Prof. Dr. Peter Falkai
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Göttingen
Von-Siebold-Str.5
37075 Göttingen
E-mail: Peter.Falkai@medizin.uni-goettingen.de

Erstellungsdatum:
10/1998
Letzte Überarbeitung:
11/2005
Nächste Überprüfung geplant:

11/2008, verlängert bis 11/2010


Copyright A. Knoblauch / | info@denkausbruch.de

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