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Praxis-Leitlinie
4.4 Medikamentöse Behandlungsresistenz
Abklärung Behandlungsresistenz
Je nach Definition der medikamentösen Behandlungsresistenz sollen zwischen ein Drittel und ein Fünftel der Patienten eine geringe Besserung nach adäquater antipsychotischer Therapie aufweisen. Bei Behandlungsresistenz treten häufig langdauernde Krankenhausaufenthalte auf. Eine chronische Hospitalisierung kann jedoch auch bei geringer Symptomatik auftreten und ist kein Indikator mangelnden Ansprechens auf Antipsychotika.
Medikamentöse Behandlungsresistenz wird angenommen bei fehlender oder unbefriedigender Verbesserung der Zielsymptome trotz Behandlung in empfohlener Dosierung und Dauer jeweils zwischen 6 und 8 Wochen mit mindestens 2 Antipsychotika, wovon eines ein Atypikum sein sollte. Die Compliance sollte, gegebenenfalls mittels Spiegelkontrolle, gesichert sein.
Eine multidimensionale Einschätzung der Behandlungsresistenz sollte neben einer persistierenden Positiv- oder Negativsymptomatik auch kognitive Dysfunktionen mit starker Beeinträchtigung, bizarres Verhalten, rezidivierende affektive Symptome und Suizidalität, ein niedriges Funktionsniveau im Arbeits- und sozialen Bereichen und niedrige Lebensqualität berücksichtigen.
(47) Good Clinical Practice.
Bei Verdacht auf eine medikamentös behandlungsresistente Schizophrenie sollten die vorliegenden Zielsymptome genau definiert werden und sicher gestellt sein, dass 2 Antipsychotika, davon mindestens ein atypisches Antipsychotikum in ausreichender Dosierung und über jeweils mindestens 6–8 Wochen in der Zieldosis angewendet wurde. Andere Faktoren, die zu einer Behandlungsresistenz beitragen können, wie fehlende Einnahme verschriebener Medikamente, vorliegende Suchtproblematik oder andere komorbide psychische oder somatische Erkrankungen, gleichzeitige Einnahme anderer Medikamente und psychosoziale Probleme sollten berücksichtigt und gegebenenfalls einer Therapie zugeführt werden.
Vorgehen bei Behandlungsresistenz
(48) Empfehlungsstärke B.
Bei Behandlungsresistenz sollte zunächst von einem konventionellen auf ein atypisches Antipsychotikum umgestellt werden. Bei Behandlungsresistenz unter der Medikation mit einem atypischem Antipsychotikum sollte auf ein anderes Atypikum, bei weiterhin nicht oder gering veränderten Zielsymptomen auf Clozapin umgestellt werden.
(49) Empfehlungsstärke B.
Eine Gabe von Lithium oder anderen Phasenprophylaktika wie Valproinsäure, Carbamazepin oder Lamotrigin sollte erst nach Ausschöpfung anderer Therapien und vor allem bei Vorliegen affektiver Symptomatik erwogen werden. Carbamazepin sollte nicht zusammen mit Clozapin gegeben werden.
(50) Empfehlungsstärke C.
Grundsätzlich sollten Antipsychotika nicht kombiniert werden. In besonderen Fällen therapieresistenter Erkrankung kann die Augmentation von Clozapin mit einem anderen Atypikum versucht werden.
(51) Empfehlungsstärke B.
Bei medikamentös behandlungsresistenter Schizophrenie, insbesondere bei persistierenden psychotischen Symptomen und bei häufigen, trotz adäquater medikamentöser Therapie auftretenden Rezidiven, sollte eine kognitive Verhaltenstherapie zur Anwendung kommen.
(52) Empfehlungsstärke C.
Eine Elektrokrampftherapie (EKT) ist bei eindeutiger medikamentöser Behandlungsresistenz nach adäquater Therapie in ausreichender Dosis und Zeitdauer als ultima ratio zu empfehlen. Die Zustimmung des Patienten muss vorliegen, eventuelle Patientenverfügungen müssen beachtet werden.
Quelle: www.uni-duesseldorf.de
Verfahren zur Konsensbildung:
Methodik:
Angaben zur Methodik und zur Konsensusfindung sind im Methodikteil der gedruckten Langfassung zu finden.
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
Koordination:
Leitlinienprojektgruppe
Profs Gaebel W und Falkai P
Drs Wobrock T und Weinmann D
Kontaktadresse (Leitliniensekretariat):
Prof. Dr. Peter Falkai
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Göttingen
Von-Siebold-Str.5
37075 Göttingen
E-mail: Peter.Falkai@medizin.uni-goettingen.de
Erstellungsdatum:
10/1998
Letzte Überarbeitung:
11/2005
Nächste Überprüfung geplant:
11/2008, verlängert bis 11/2010