Magazin Denkausbruch


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Praxis-Leitlinie

2. Diagnostik und Klassifikation

Klinische Diagnostik

(1) Good Clinical Practice.
Die Diagnose Schizophrenie sollte anhand operationalisierter Kriterien erfolgen. International anerkannte diagnostische Definitionen liegen operationalisiert in zwei Diagnosemanualen vor (DSM IV oder ICD-10). In Deutschland ist in der medizinischen Versorgung die ICD-10 verbindlich.


Die Leitsymptome nach ICD-10 für Schizophrenie

Erforderlich für die Diagnose Schizophrenie ist mindestens ein eindeutiges Symptom (zwei oder mehr, wenn weniger eindeutig) der Gruppen 1–4 oder mindestens zwei Symptome der Gruppen 5–8. Diese Symptome müssen fast ständig während eines Monats oder länger deutlich vorhanden gewesen sein. Bei eindeutiger Gehirnerkrankung, während einer Intoxikation oder während eines Entzuges soll keine Schizophrenie diagnostiziert werden.

Die Differentialdiagnose einer schizophrenen Psychose muss zu nicht organischen psychotischen Störungen (schizotype Störungen, induzierte wahnhafte Störung, anhaltende wahnhafte Störung, vorübergehende akute psychotische Störung oder schizoaffektive Störung) sowie organisch bedingten bzw. substanzinduzierten psychischen Störungen erfolgen. 2 bis 5% aller akuten Schizophrenien liegt eine andersartige primäre oder sekundäre Gehirnerkrankung zugrunde.

Zusatzdiagnostik

Zur Sicherung der Diagnose und zum Ausschluss von Begleiterkrankungen sollte eine ausführliche Zusatzdiagnostik erfolgen.


(2) Good Clinical Practice.
Bei einer Erstmanifestation der Schizophrenie sollte in jedem Fall mindestens durchgeführt werden:

  • Eine komplette körperliche und neurologische Untersuchung, ggf. mit testpsychologischer Untersuchung in den Bereichen Exekutivfunktionen, Gedächtnisleistungen und Aufmerksamkeit
  • ein Blutbild und Differentialblutbild
  • die Bestimmung des C-reaktiven Proteins
  • Leberwerte
  • Nierenwerte
  • TSH
  • Drogen-Screening
  • eine orientierende strukturelle Bildgebung des Gehirns (CT/MRT).


Ein raumfordernder oder entzündlicher Prozess muss ausgeschlossen werden.
Bei entsprechendem Verdacht sollte ein HIV-Test, eine Lues-Serologie, eine Untersuchung des Liquor cerebrospinalis, ein EEG, ein EKG, eine Röntgen-Thorax- Untersuchung oder eine spezielle weiterführende bildgebende Diagnostik mittels zerebralem CT oder MRT erfolgen.


Bei einer Wiedererkrankung sollten


  • neben der Erhebung eines gründlichen körperlichen Untersuchungsbefundes einschließlich des Körpergewichtes und
  • eines Routinelabors
  • alle pathologischen Vorbefunde
  • überprüft werden.


Quelle: www.uni-duesseldorf.de

Verfahren zur Konsensbildung:

Methodik:
Angaben zur Methodik und zur Konsensusfindung sind im Methodikteil der gedruckten Langfassung zu finden.

Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

Koordination:
Leitlinienprojektgruppe
Profs Gaebel W und Falkai P
Drs Wobrock T und Weinmann D

Kontaktadresse (Leitliniensekretariat):
Prof. Dr. Peter Falkai
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsmedizin Göttingen
Von-Siebold-Str.5
37075 Göttingen
E-mail: Peter.Falkai@medizin.uni-goettingen.de

Erstellungsdatum:
10/1998
Letzte Überarbeitung:
11/2005
Nächste Überprüfung geplant:

11/2008, verlängert bis 11/2010


Copyright A. Knoblauch / | info@denkausbruch.de

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